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„Ein wachsames Auge haben“
„Ein wachsames Auge haben“

Medizinethikerin Clauia Wiesemann im Interview zu aktuellen Problemlagen in der Medizin.

„Ein wachsames Auge haben“

© Christiane Menzfeld

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs – wo verläuft die Grenze zwischen der Selektion von Embryonen mit Gendefekten und der Herstellung von Wunschkindern?
Im Augenblick verläuft die Grenze noch in der Praxis: Das eine ist möglich, das andere nicht. Und es ist auch nicht wahrscheinlich, dass wir in den nächsten Jahrzehnten Wunscheigenschaften wie Intelligenz oder gutes Aussehen produzieren können. Das sind zu komplexe Eigenschaften. Vermutlich wird aber ein ethisches Dilemma selbst dann nicht entstehen, falls die Technik eines Tages so weit sein wird, weil die dafür notwendige Befruchtung im Reagenzglas ein sehr aufwendiges Verfahren ist, das sich über Wochen und Monate hinzieht und ganz oft auch nicht von Erfolg gekrönt ist. Es kann durchaus sein, dass ein Paar ein oder zwei Jahre lang auf diese Weise versucht, ein Kind zu bekommen. So etwas nimmt man nicht leichtfertig auf sich. In den Ländern, in denen heute Präimplantationsdiagnostik bei familiären Erbkrankheiten praktiziert wird, handelt es sich um eine überschaubare Zahl von Fällen im Hunderterbereich.

Sehen Sie die Entscheidung des BGH kritisch?
Ich halte die Entscheidung im Prinzip für richtig, denn sie beseitigt eine Ungleichheit. Ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund der beschriebenen genetischen Defekte ist möglich, das heißt, ein Kind von 20 oder 25 Wochen könnte abgetrieben werden, aber einen Embryo von wenigen Zellen darf man nicht verwerfen. Das haben die betroffenen Paare, die oft ja schon ein Kind mit Behinderung bekommen haben, als zynisch erlebt. Es wurde ihnen sogar vorgeschlagen, schwanger zu werden, um die Diagnostik machen zu können und dann eventuell abzutreiben. Das haben viele Paare als große Belastung empfunden.

In welchen Gremien findet der ethische Diskurs überhaupt statt?
Da ist eine sehr interessante Entwicklung in den letzten 20 Jahren zu konstatieren. Es gibt inzwischen eine Reihe von Gremien, wie der Deutsche Ethikrat, die sich mit ethischen Fragen professionell auseinandersetzen. Neben Wissenschaftlern oder Medizinern werden auch die großen Religionen mit einbezogen sowie Politiker, Ethikexperten oder Juristen; das halte ich für einen wichtigen Fortschritt. Es fehlt meines Erachtens aber immer noch an der ausreichenden Einbeziehung von Betroffenengruppen und Patienten.

Zehn Jahre in die Zukunft geblickt: Was wird dann in der genetischen Diagnostik möglich sein?
Wahrscheinlich werden wir Diagnosechips zur Verfügung haben, so dass wir auf einen Schlag eine ganze Reihe von genetischen Variationen diagnostizieren können. Aber dann steht man vor dem großen Problem: Was macht man mit der Vielzahl an Ergebnissen? Viele Aussagen über die Zukunft sind nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu treffen, enthalten Unsicherheitsfaktoren. Wenn die Eltern ihr Kind noch in der Gebärmutter untersuchen lassen, was sagen sie dann dem heranwachsenden Kind? Klären sie es über alle Risiken auf? Wann ist das notwendig, wann problematisch?

Unsere Beziehung zum Tod – sind wir dabei, diese zu negieren?
Vermutlich hat sich keine Gesellschaft wirklich gern mit dem Tod beschäftigt, aber heute leiden wir tatsächlich unter einem überzogenen Jugendkult, einer Vergötzung des Jungseins. Die Kehrseite dieses Kultes ist, dass wir das Alter als bedrohlich, als verächtlich ansehen und tatsächlich gerne bereit sind, Altersphänomene zu verdrängen und die Lebenssituation im Alter für unerträglich zu halten. Dieser Entwicklung sollten wir entgegenwirken. Eigentlich wollen wir doch alle möglichst alt werden, nur nicht alt sein. Aber niemand hat jemals eine präzise Definition von Alter gegeben. Sind wir mit 65 alt, mit 80 oder 90? Gerade weil der Begriff Alter so unscharf ist, kann er zur Folie werden, auf die wir alles Negative der modernen Gesellschaft projizieren.

Wie gehen Sie persönlich denn mit dem Thema um?
Ich empfinde meinen eigenen Prozess des Älterwerdens positiv. Ich erlebe, wie viel mehr Freiheiten ich gewinne, dass meine intellektuelle Leistungsfähigkeit zunimmt, dass ich ein ausgesprochen zufriedenes Leben führe. Diese Diskrepanz zwischen individueller Erfahrung und gesellschaftlichem Diskurs, die vermutlich viele mit mir teilen, erscheint mir eigenartig. Warum gelingt es uns Älteren nicht, diesen Diskurs zu verändern?

Auch beim Stichwort Sterbehilfe gibt es aktuell wieder Bewegung …
Der Begriff Sterbehilfe ist sehr vage und extrem weit gefasst. Es gibt Formen, die zu Recht verboten sind, die sogenannte aktive Sterbehilfe, und es gibt Formen, die inzwischen zu Recht erlaubt sind, die sogenannte passive Sterbehilfe, das Sterben-Lassen von Menschen. Die Öffentlichkeit hat über diese Themen in den letzten Jahrzehnten heftig diskutiert, und der Gesetzgeber hat das Ergebnis in ein sehr vernünftiges Gesetz gegossen, das Patientenverfügungsgesetz. Dessen Quintessenz ist, dass der Patient selbst das Recht hat, über medizinische Behandlung an seinem Lebensende zu entscheiden. Auch die Ärzte sind dankbar für die Klarstellung dessen, was sie tun und unterlassen dürfen.

„Gen-Papst“ Craig Venter will künstliches Leben geschaffen haben. Halten Sie es für bedenklich, wenn man anfängt, Gott zu spielen?
Zunächst eine Relativierung: Venter hat die Gensequenz eines einfachen Bakteriums synthetisiert und diese in eine schon vorhandene Zelle eingefügt. Soll das Leben schaffen sein? Das ist übertrieben. Das heißt allerdings nicht, was er da tut, ist unproblematisch, denn wer sagt uns, ob diese Bakterien uns oder unserer Umwelt nicht gefährlich werden können, weil sie bisher unbekannte Krankheiten für Mensch oder Tier hervorrufen? Darüber geht Venter mit einer Nonchalance hinweg, die ich für falsch halte.

Aber wenn man Bakterien synthetisieren könnte, die beispielsweise Öl abbauen, wäre das etwa aktuell im Golf von Mexiko sehr hilfreich. Wie kann man mit dem Problem der Technikfolgenabschätzung bei einem potenziell hohen Nutzen umgehen?
Es ist wichtig, dass sich die Verantwortlichen von Anfang an diesen Fragen stellen und sich damit auseinandersetzen, solche Versuche also mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen begleiten. Man muss natürlich den Mut haben, etwas Neues auszuprobieren. Doch gleichzeitig muss man ein wachsames Auge darauf haben, was für praktische Gefahren damit verbunden sind. Die Erfahrung zeigt jedoch: Es bleibt immer noch ein Rest von Fragen, die wir nicht vorab klären können und deren Antwort nur die Lebenspraxis erbringen wird.

Sie plädieren also grundsätzlich für eine gewisse Offenheit gegenüber technischen Innovationen in diesem Bereich?
Ich glaube, uns bleibt gar nichts anderes übrig, als offen und konstruktiv mit technischen Innovationen umzugehen. Das machen wir übrigens auch schon seit mehr als 100 Jahren.

Es heißt, unser Gesundheitswesen entwickelt sich mehr und mehr zu einem Zwei-Klassen-System. Eine bedenkliche, eine zwangsläufige, eine vermeidbare Entwicklung?
Eine bedenkliche Entwicklung ist, wenn der Kostendruck im Gesundheitssystem ungebremst an die behandelnden Ärzte weitergegeben wird, die dann Entscheidungen fällen müssen, die nicht mehr ausschließlich am Wohl des Patienten orientiert sind. Die Politik ist hier ganz dringend aufgefordert, entgegenzuwirken. Allerdings muss man auch vor Vereinfachung warnen. Die Gefahr der Überbehandlung ist in unserer wohlhabenden westlichen Welt heute immer noch mindestens ebenso groß wie die Gefahr der Unterbehandlung. Mit dem Stichwort Zweiklassen-Medizin wird das Thema so stark vereinfacht, dass es falsch dargestellt wird. Stattdessen muss man fragen, was tatsächlich medizinisch angemessen ist. Das kann nur durch eine sogenannte Priorisierungsdebatte beantwortet werden, in der man die medizinischen Maßnahmen nach Wirksamkeit, Angemessenheit und Notwendigkeit bewertet. Schweden mit seinem sozial ausgerichteten Gesundheitswesen hat eine solche Priorisierung schon vor Jahren erfolgreich eingeführt.



Prof. Claudia Wiesemann, Jahrgang 1958, ist Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen und Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin – der größten deutschsprachigen Gesellschaft für Medizin- und Bioethik. Sie hat Medizin, Philosophie und Geschichte studiert. 2002 wurde sie als Mitglied in die Zentrale Ethikkommission für Stammzellforschung am Robert-Koch-Institut berufen; als Mitglied der Ethikkommission an der Universitätsmedizin Göttingen befasst sie sich mit der Begutachtung von Forschung am Menschen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Geschichte und Ethik der Forschung mit Menschen, der Umgang mit dem menschlichen Embryo und die Ethik in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin.



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