Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen in Bilanzen erlassen. Die Regelung ist am 25.11.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung werde der Deutschen Bundesbank eine verbindliche Grundlage zur Berechnung und Bekanntmachung einheitlicher Abzinsungszinssätze für bilanzielle Rückstellungen an die Hand gegeben, sagte die Ministerin.
Die von der Bundesbank zu errechnenden Zinssätze seien von allen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Rückstellungen zu beachten. Die Bundesbank werde die auf zwei Nachkommastellen berechneten Zinssätze ab Dezember 2009 mit verbindlicher Wirkung auf ihrer Website bekannt machen.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eingeführt (§ 253 Absatz 2 HGB). Die Deutsche Bundesbank ermittelt dazu für die Restlaufzeiten von einem Jahr bis zu 50 Jahren den durchschnittlichen Marktzinssatz und gibt diesen monatlich bekannt. Die Ermittlungsmethodik der Verordnung sehe vor, dass die jeweiligen Zinssätze auf der Basis eines Durchschnitts der letzten sieben Jahre gebildet werden, heißt es in der Mitteilung des Justizministeriums. Die Abzinsung der Rückstellungen und die Beachtung der festgelegten Zinssätze seien nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verbindlich erstmals für das Geschäftsjahr 2010 vorgeschrieben. Die Unternehmen könnten die neuen Bestimmungen aber bereits freiwillig auch für das Geschäftsjahr 2009 anwenden. Aus diesem Grund werde die Verordnung bereits jetzt zum 26.11.2009 in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen zur Rückstellungsabzinsungsverordnung finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
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